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Bayerns Digitalministerin Gerlach setzt beim Bund mehr Geld für schnellere Digitalisierung der Verwaltung durch

22. Juni 2022

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach hat beim Bund ihre Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen Mittel für eine beschleunigte Verwaltungsdigitalisierung durchgesetzt. Auf Betreiben von Bayern finanziert das Bundesinnenministerium jetzt die flächendeckende Umsetzung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen auch für das Jahr 2023.

Gerlach: „Heute ist ein guter Tag für die Digitalisierung in Deutschland. Der serviceorientierte Staat muss in die Fläche kommen. Wir freuen uns, hier aus Bayern immer wieder wichtige Impulse senden zu können.“

Zu den besonders wichtigen Verwaltungsleistungen zählen beispielsweise die Ummeldung einer Wohnadresse oder die An- und Abmeldung eines Autos. Diese sollen nun schneller flächendeckend digital zur Verfügung stehen.

Am Rande der aktuell stattfindenden Sitzung des IT-Planungsrats von Bund und Ländern in Berlin forderte Gerlach gleichzeitig mehr Tempo bei der Umsetzung.

Gerlach: „Die Bürgerinnen und Bürger wollen heute genauso einfach und bequem mit ihrer Behörde kommunizieren, wie sie das aus der Privatwirtschaft kennen. Das zu erreichen, ist unser Ziel. Deshalb brauchen wir auch über 2023 hinaus dringend eine Perspektive für die Folgejahre. Der Bund darf die Kosten für die so wichtige Verwaltungsdigitalisierung nicht auf die Länder abwälzen.“

Hintergrund der Forderung der Ministerin ist die aktuelle Debatte um das Onlinezugangsgesetz (OZG). Dieses Bundesgesetz schreibt die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleitungen bis Ende 2022 fest. Mit der Priorisierung wichtiger Leistungen soll dabei die Geschwindigkeit der flächendeckenden Umsetzung erhöht werden. Bislang war die Finanzierung nur bis Ende 2022 zugesagt.

Zur OZG-Umsetzung fordert Gerlach zudem den Abbau bürokratischer Hürden. So sollte der Bund künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Kommunen bereitstellen können. Das ist derzeit aufgrund der föderalen Zuständigkeiten nicht möglich. Für die Finanzierung der OZG-Umsetzung in den Ländern sind ausschließlich die Bundesländer selbst zuständig. Gerlach betont: „Bayern ist gern bereit, eine erforderliche Änderung des Grundgesetzes mitzutragen.“

Im Februar hatte Bayern in einem Positionspapier auf eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes gedrängt. Dieser Forderung hatten sich acht weitere Bundesländer angeschlossen. In einem gemeinsamen Papier von Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen an den Bund hatten die Länder dabei fünf Punkte festgeschrieben, die für sie essenziell sind. Unter anderem forderten sie eine qualitative Weiterentwicklung des OZG sowie eine effizientere und transparentere Steuerung und Finanzierung.