
Digitalministerin Gerlach kritisiert geplantes EU-Datengesetz: „Unseren Unternehmen drohen Kontrollverlust und Bürokratie“
27. Juni 2023
Vom vernetzten Kühlschrank bis zu intelligenten Stromzählern – das Internet der Dinge birgt große Chancen und Möglichkeiten auch für die Wirtschaft. Dafür brauchen Unternehmen jedoch Rechtssicherheit mit einer gesetzlichen Grundlage, die Anreize für einen lohnenswerten Datenaustausch schafft.
Das geplante EU-Datengesetz (Data Act), das heute in Brüssel in die voraussichtlich entscheidende Abstimmung geht, setze hier jedoch die völlig falschen Akzente, kritisiert Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach: „Mit dem Data Act droht Unternehmen ein massiver Kontrollverlust. Hochsensible Geschäftsgeheimnisse unserer heimischen Wirtschaft sind in Gefahr. Auf der Verhandlungszielgeraden muss der Schutz von Geschäftsgeheimnissen garantiert werden.“
Das EU-Datengesetz soll künftig genauer regeln, welche Daten Unternehmen mit Nutzern oder Geschäftspartnern teilen müssen und wie diese von Dritten genutzt werden dürfen. Dabei geht es beispielsweise auch um Informationen aus dem Bereich Industrie 4.0 oder dem Internet der Dinge (z.B. vernetzte Haushaltsgeräte), die Rückschlüsse auf die Funktionsweise der Maschinen oder Geräte erlauben könnten, und Geschäftsgeheimnisse der herstellenden Unternehmen.
Digitalministerin Gerlach kritisiert die aktuellen Vorgaben aus Brüssel als für zu weitgehend. Die Bundesregierung müsse hier im europäischen Gesetzgebungsverfahren mehr Druck machen, hatte Gerlach von Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in einem Brief gefordert. Zwar schreibt das Gesetz vor, dass der Datenaustausch in gesonderten Verträgen geregelt werden muss, mögliche Verstöße seien jedoch schwer aufzudecken und zu ahnden, so Gerlach: „Statt hiesige innovative Unternehmen zu unterstützen, schafft der Data Act nur neue Bürokratie und untergräbt die Geschäftsmodelle der innovativsten europäische Hersteller vernetzter Geräte. So riskiert man, dass sie aus Deutschland und Bayern ins außereuropäische Ausland abwandern.“
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales