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Digitalministerin Gerlach und HateAid-Chefin von Hodenberg drängen auf mehr Opferschutz beim DSA: „Hass im Netz ist Gewalt“

4. März 2022

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach und die Geschäftsführerin der Organisation HateAid, Anna-Lena von Hodenberg, drängen auf einen besseren Schutz für Betroffene von Hass und Hetze im Netz beim geplanten europäischen Gesetz über digitale Dienste in Europa (Digital Services Act, DSA). Bei den derzeit laufenden Trilog-Verhandlungen der EU müssten die Rechte der Betroffenen noch stärker berücksichtigt werden, erklärten sie bei einem Gespräch in Berlin. So müssten etwa die Internet-Plattformen zur Prüfung und Löschung rechtswidriger Inhalte sowie zur Einrichtung nationaler Beschwerdestellen verpflichtet werden.

Digitalministerin Gerlach betonte: „Hass im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Hass im Netz ist Gewalt. 90 Prozent der EU-Bürger zwischen 18 und 35 Jahren haben solche Online-Gewalt bereits miterlebt und etwa 50 Prozent waren sogar persönlich betroffen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Auch wenn ich mir bei den Vorschlägen für eine europäischen Regelung ein noch ambitionierteres Vorgehen gewünscht hätte, etwa mit der Festschreibung konkreter Löschfristen, ist das geplante Gesetz der richtige Weg. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass der DSA trotzdem zu einem scharfen Schwert im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz wird.“

HateAid-Chefin von Hodenberg erklärte: "Digitale Gewalt ist eine der größten Bedrohungen für unsere Demokratien. Während die Plattformen mit dem Hass im Netz Geld verdienen, leiden die Betroffenen massiv. Doch ihren Schutz hat die Europäische Union beim DSA von Anfang an nicht ausreichend mitgedacht. Im Trilog muss nun dringend nachgearbeitet werden: Betroffene brauchen endlich effektive Werkzeuge, um sich gegen den Hass zur Wehr zu setzen. Dazu zählt etwa der Zugang zu niedrigschwelligen Beschwerdemöglichkeiten für Nutzende. Die Europäische Union hat die historische Chance, das Kräfteverhältnis zugunsten der Betroffenen auszugleichen – sie sollte sie nutzen.“

Unter anderem fordern Gerlach und von Hodenberg, eine konkrete und behördlich durchsetzbare Verpflichtung der Plattformen zur Prüfung und Löschung rechtswidriger Inhalte, Die Plattformen sollten zudem eine effektive Kommunikation mit ihren Nutzern ermöglichen. Dazu sollten sie verpflichtet werden, für jeden Mitgliedsstaat eine Kontaktstelle zu schaffen, die in mindestens einer ihrer Amtssprachen zugänglich ist und einen Zustellnachweis ausstellt. Deutsche User sollten also die Möglichkeit haben, ihre Beschwerde in Deutsch zu formulieren und rechtssicher nachzuweisen. Darüber hinaus brauchen sie Beschwerdemöglichkeiten, auch dann, wenn sie illegale Inhalte gemeldet haben und von den Plattformen abgewiesen wurden. Entscheidend wird die europaweite Durchsetzung der neu erlassenen Regeln, auch und gerade gegenüber unkooperativen Diensten wie Telegram. Hierzu braucht es ein klares, starkes Verfahren, das auch gegenüber Diensten mit Sitz im außereuropäischen Ausland wirksam durchgesetzt werden kann.