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Gerlach begrüßt Neustart vieler bayerischer Kinos / Über 17,8 Millionen Euro zur Unterstützung ausbezahlt

30. Juni 2021

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach begrüßt den Neustart vieler bayerischer Kinos nach den Corona-Schließungen. Grundsätzlich konnten die Kinos in Bayern zwar bereits Anfang Mai wieder öffnen, was einige Filmtheater auch genutzt haben. In Abstimmung mit mehreren Kinoverbänden wollen aber die meisten Filmtheater einheitlich am 1. Juli 2021 ihren Betrieb wieder aufnehmen, unter anderem weil bundesweit zahlreiche Filme an den Start gehen.

Die für die Kinos zuständige Staatsministerin Gerlach erklärte bei einer Presse­konferenz im Münchner ARRI-Kino: „Ich freue mich, dass es jetzt wieder los geht und wir damit auch wieder ein Stück Lebensfreude zurückbekommen. Ein gemeinsames Kinoerlebnis mit Familie oder Freunden bei einer Tüte Popcorn ist einfach un­ver­gleich­lich schön. Ich hoffe, dass die Filmtheater jetzt schnell wieder zu einem möglichst normalen Betrieb zurückkehren können und wir alle wieder in den Genuss eines Kinoerlebnisses mit allem Drum und Dran kommen.“

Das gelockerte Hygienekonzept für Kinos sieht dabei vor, dass in den Filmtheatern auch wieder Speisen und Getränke verkauft und im Kinosaal verzehrt werden können. Gerlach betonte: „Mit umfangreichen Hilfen ist es uns gelungen, die bayerischen Kinos durch diese schwere Zeit zu bringen. Die Kinos sind ein wichtiger Teil unserer bayerischen Kulturszene, die wir jetzt endlich wieder genießen können.“

Zur Unterstützung der Filmtheater hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales seit Beginn der Corona-Pandemie Hilfen für die bayerischen Kinos in Höhen von insgesamt 14,9 Millionen Euro ausbezahlt. Zusätzlich wurden die Kinos mit Sofort-Prämien von insgesamt 775.000 Euro und erhöhten Programmprämien von 860.000 Euro unterstützt. Im Herbst erhielten zudem 36 bayerische Kinos im Rahmen der regulären Kinoinvestitionsförderung eine kräftige Finanzspritze in Höhe von 1,3 Millionen Euro für Modernisierungen und Verbesserungen.

Die gelockerten Hygienevorschriften sehen neben einer Aufhebung des Verzehr­verbots in Kinos eine Anhebung der Besucher-Obergrenzen für Frei­luft­ver­an­stal­tung­en vor, wie zum Beispiel bei Open-Air-Kino-Veranstaltungen. Hier gilt ab dem 1. Juli 2021 eine Besucherobergrenze von 1.500. Davon dürfen höchstens 200 Plätze als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Im Kinosaal gilt wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen.

Weiterhin gelten überall innen im Kinobereich die Abstandsregel von 1,5 Metern sowie eine grundsätzliche Maskenpflicht, die nur beim Essen und Trinken am Sitzplatz entfällt. Außerdem müssen eine ausreichende Frischluftbelüftung in Innenräumen und eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle einer bestätigten Corona-Infektion sichergestellt sein. Bei einem Inzidenzwert unter 50 entfällt die Testpflicht.