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Gerlach begrüßt wichtigen Meilenstein bei Ausbau von Mobilfunk in Bayern / Baurechts-Lockerung beschlossen

3. Juli 2023

Der Ausbau des Mobilfunks in Bayern macht einen großen Satz nach vorne! Am 1. Juli ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung für Mobilfunkmasten in Kraft getreten. Sie bringt unter anderem Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren für die Aufstellung von höheren Masten sowie Erleichterungen für mobile Masten. Die nun in Kraft getretene Änderung der Bayerischen Bauordnung ist ein wichtiger Meilenstein im ‚Pakt Digitale Infrastruktur‘, den das Bayerischen Staatsministeriums für Digitales initiiert hat.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach begrüßt die Gesetzesänderung: „Wir machen Tempo beim Ausbau unserer digitalen Infrastruktur. Mit den jetzt in Kraft getretenen Lockerungen im Baurecht wird der Ausbau des Mobilfunknetztes in Bayern deutlich beschleunigt. Die Änderungen zeigen auch: Der vom Bayerischen Digitalministerium initiierte ‚Pakt Digitale Infrastruktur‘ wirkt. So treiben wir den Ausbau von Mobilfunk und Breitband in Bayern voran, zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger.“

Staatsministerin Gerlach dankt dem Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter für die gute Zusammenarbeit innerhalb der Staatsregierung.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betont: „Die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist essenziell für den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität und Sicherheit der Menschen in Bayern. Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung stellt der Freistaat die Weichen für einen unbürokratischeren und schnelleren Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern.

Das Genehmigungsverfahren für den Bau von Mobilfunkmasten wird weiter vereinfacht. Bis zu einer Masthöhe von 15 Metern im Innenbereich (also innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile) und 20 Metern im Außenbereich sind Mobilfunkmasten jetzt sogar ganz genehmigungsfrei. Mobile Masten dürfen künftig ebenfalls genehmigungsfrei bis zu 24 Monate stehen. Für genehmigungspflichtige Mobilfunkmasten wird das Verfahren so vereinfacht, dass die Genehmigung automatisch nach sechs Monaten eintritt, wenn die Antragsunterlagen vollständig übermittelt wurden und die Behörden innerhalb dieses Zeitraums nicht entschieden haben („Genehmigungsfiktion“). Diese Maßnahmen werden zu einer erheblichen Beschleunigung bei der Errichtung dieser Mobilfunkmasten und zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands führen.

Der ‚Pakt Digitale Infrastruktur‘ wurde am 22. Oktober 2022 auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zwischen Staatsregierung, kommunalen Spitzenverbänden und Netzbetreibern geschlossen. Ziel ist, echtzeitfähige Mobilfunknetze und einen Datenaustausch auf Gigabit-Niveau überall in Bayern zu erreichen. Der Pakt sieht vor, bis 2025 schnelles und leistungsfähiges Internet in die Städte und aufs Land zu bringen. Zusätzliche 3,1 Millionen Haushalte erhalten die Möglichkeit einer Glasfaseranbindung. Zudem werden in Bayern über 2.000 neue Mobilfunkstandorte errichtet. Weiter bekommen über 6.000 Masten ein technologisches Update, um die Qualität und Reichweite zu verbessern. 250 mobile Masten werden bereitgestellt.