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Gerlach: „Die Filmtheater können auf unsere Hilfe zählen“ / Bayern stellt über 2 Millionen Euro für Kinobetreiber bereit
2. April 2020
Die Schließung der Filmtheater stellt für die Kinobetreiber eine existenzielle Bedrohung dar. Digitalministerin Judith Gerlach kündigt daher Hilfen für die bayerischen Kinos an: „Corona verändert derzeit alles und trifft auch die Kinos in Bayern mit voller Härte. Wir stellen daher 1,2 Millionen Euro an Sofortprämien für Kinos in Bayern mit bis zu sieben Sälen bereit. Das bedeutet 5.000 Euro pro Spielstätte für rund 240 Spielstätten in Bayern. So helfen wir den Kinobetreibern durch diese schwere Zeit. Schon ab kommenden Mittwoch können die ersten Anträge gestellt werden. Mit den Sofortprämien ergänzen wir die Hilfen, die im Rahmen der Nothilfeprogramme in Bayern und im Bund für die Unternehmen, und damit auch für die Kinobetriebe, zur Verfügung stehen. Daneben haben wir gerade erst den Notfallfonds im Umfang von bis zu 15 Millionen Euro für Produktionen und Verleiher auf den Weg gebracht. Bayern beteiligt sich daran mit bis zu 1,4 Millionen Euro.“
Antragsberechtigt sind Kinos mit regelmäßigem Spielbetrieb – mindestens 275 Vorstellungen im Jahr –, die auch die Voraussetzungen der Kinoinvestitionsförderung des FFF Bayern erfüllen.
Die Ministerin weiter: „Zusätzlich zu den Sofortprämien stocken wir dieses Jahr die klassischen Programmprämien deutlich auf 10.000 Euro auf. Geplant sind außerdem Spitzenprämien bis zu 25.000 Euro. Dafür verdoppeln wir die Kinoprämien auf bis zu 860.000 Euro. Mir ist wichtig, dass die Kinobetreiber jetzt schnell und unkompliziert an ihr Geld kommen. Deswegen haben wir das Antragsverfahren vereinfacht und ermöglichen eine unbürokratische Abwicklung über den FFF Bayern. Das Digitalministerium unterstützt die Filmtheater in dieser schweren Zeit und will ein Zeichen setzen. Aber auch der Bund darf die Kinos bei dieser Herausforderung nicht allein lassen. Ich halte es für dringend erforderlich, dass auch Bundeshilfen für die Kinos aufgesetzt werden, wie z.B. eine Erhöhung der Bundesprogrammprämien.“
Anträge auf bayerische Programmprämien können ab 15. April 2020 gestellt werden. Über die Vergabe wird dann im Juni entschieden, so dass bereits Ende Juni die Prämien ausgezahlt werden können.
Anträge auf Sofortprämie können ab 8. April 2020 per E-Mail an sofortpraemie@fff-bayern.de gestellt werden. Dafür steht auf der Homepage des FFF Bayern ein Online-Antragsformular zur Verfügung.
Alle Informationen zur Kino Sofortprämie und den Programmprämien finden Sie in Kürze beim FFF Bayern: www.fff-bayern.de
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales