
Gerlach im Bundesrat: Schutz der Pressefreiheit im Digital Services Act / Bayerischer Antrag angenommen
27. November 2020
Bayern hat sich im Bundesrat mit seinem Antrag zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit im geplanten europäischen Digital Services Act durchgesetzt. Der Beschluss der Länderkammer lehnt u. a. eine Zentralisierung der Medienaufsicht ab. Zudem fordern die Länder auf Initiative Bayerns, bei der Überarbeitung der Haftungsregeln der eCommerce-Richtlinie, die Kommunikationsfreiheiten zu wahren.
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betonte: „Wir unterstützen das Ziel der Europäischen Kommission, die Regulierung von digitalen Plattformen zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen. Denn gerade die Bekämpfung von illegalen Inhalten auf Plattformen muss dringend verbessert werden. Dabei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, die hohen Güter wie Meinungs- oder Pressefreiheit zu erhalten. Insbesondere journalistische Beiträge von Medienanbietern unterliegen bereits der publizistischen Sorgfaltspflicht. Überwachung und Ausfiltern darf es nicht geben.“
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Zustimmung zum Digitale-Familienleistungen-Gesetz – Weg für Unternehmesskonto frei
Zudem hat der Bundesrat dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz zugestimmt und damit eine wichtige Verbesserung zur Entlastung von Eltern angenommen. Gerlach erklärte: „Die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Erlebnisse für eine Familie. In dieser spannenden Zeit sollten die frisch gebackenen Eltern nicht mit Behördengängen und Bürokratie belastet werden. Im Bundesrat haben wir deshalb heute abschließend über ein Gesetz zur Verbesserung der digitalen Beantragung von Familienleistungen abgestimmt. Damit ist der Rahmen gesteckt, um den Zugang insbesondere zu Elterngeld, Kindergeld und der Namensbestimmung zu erleichtern. Die Eltern entscheiden dabei selbst, ob Daten zwischen den Behörden ausgetauscht werden, um Mehrfacheingaben zu vermeiden. Das schafft Transparenz und Vertrauen.“
Im Zuge dieser Gesetzesmaßnahme hat der Bundesrat auch Erleichterungen für die Wirtschaft im Kontakt mit der Verwaltung auf den Weg gebracht. Dies geht auf eine Initiative Bayerns zurück. Gerlach betonte: „Unternehmen haben viel mehr Kontakt zu Behörden als der einzelne Bürger. Deshalb arbeitet Bayern seit Anfang des Jahres an einem einheitlichen Unternehmenskonto. Damit können Unternehmen zukünftig bundesweit alle für sie relevanten Leistungen online beantragen. Der Freistaat setzt dabei auf die ELSTER-Technologie, die bereits durch die Steuererklärung bekannt ist. Mit ELSTER haben wir die nötige Technik und durch die Zustimmung des Bundesrats ist auch die rechtliche Grundlage auf der Zielgeraden. Damit kann das Unternehmenskonto kommen.“
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales