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Gerlach: Radikale und Kriminelle aus ihren Schlupflöchern holen / Digitalministerin drängt bei VAE auf Unterstützung bei Telegram-Regulierung
18. Januar 2022
Die Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach drängt bei den Vereinigten Arabischen Emiraten auf Unterstützung bei der Regulierung des dort ansässigen Messenger-Dienstes Telegram. Gerlach erklärt: „Wir müssen die andauernde Verbreitung von Hass, Hetze und Fakenews über Telegram stoppen. Deshalb habe ich in einem persönlichen Brief an Sarah Al Amiri, Minister of State for Advanced Technology in den VAE, die klare Erwartung geäußert, dass die Rechtshilfeersuche der Deutschen Bundesregierung zu Telegram durch die VAE unterstützt werden. Ich habe darüber hinaus deutlich gemacht, dass es nicht im Interesse der Vereinigten Arabischen Emirate sein kann, dass von ihrem Territorium aus, die Spaltung der Gesellschaft eines Partnerlandes geduldet wird. Telegram sollte daher unverzüglich durch die Regierung der VAE dazu bewegt werden, nicht länger gegen Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen. Wir müssen die Radikalen und Kriminellen aus ihren Schlupflöchern holen und ihnen das Handwerk legen. Telegramm darf nicht länger eine Blackbox sein.“
Die bayerische Digitalministerin betont außerdem, dass es sich bei der Kontrolle von Telegram hauptsächlich um ein Vollzugsproblem handle: „Telegram fällt in den Anwendungsbereich des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und mögliche Bußgeldbescheide müssen an die Telegram-Verantwortlichen zustellbar sein. Wenn wir das Übel an der Wurzel packen und dauerhaft lösen wollen, brauchen wir deshalb gesamteuropäische Regelungen mit einem entscheidenden Akzent bei der Frage des faktischen Vollzugs.“ Aus diesem Grund unterstütze Gerlach die geplante europäische Regulierung großer Plattformbetreiber und Internetkonzerne, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act DSA), und fordert, den praktischen Vollzug von vornherein klar zu regeln.
Anbieter wie Telegram, die keine Niederlassung in der EU haben, aber Dienste in der EU erbringen und daher in den Anwendungsbereich des DSA fallen, unterliegen der Zuständigkeit des Mitgliedsstaats, in dem sie ihren Rechtsvertreter bestellt haben. Benennt ein Anbieter keinen Rechtsvertreter, sind alle Mitgliedsstaaten zuständig. Gerlach betont: „Im schlimmsten Fall müsste sich Deutschland auf den Vollzug durch einen ineffizienten oder bewusst langsamen Mitgliedsstaat verlassen. Deshalb sollte ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die geplanten Untersuchungsbefugnisse des DSA zu einem schlagkräftigen Vollzug führen.“
Die bayerische Staatsministerin fordert die Vereinigten Arabischen Emirate in ihrem Schreiben deshalb dazu auf, ihre Kontakte zum Messenger-Dienst Telegram zu nutzen. „Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf, in dem Hass geschürt und zu Gewalt angestiftet wird“, erklärt Gerlach. Die Ministerin hatte sich am 24. November 2021 in München mit der in den Vereinigten Arabischen Emiraten für Technologie zuständigen Politikerin Sarah Al Amiri zu einem allgemeinen politischen Gespräch getroffen. Dabei hatte Al Amiri einen offenen Austausch zugesagt, auf den die Digitalministerin jetzt Bezug nimmt.
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales