![Symbol-Bild für Digitalisierung Beispielhaftes Bild für Digitalisierung mit verschiedenen digitalen Endgeraeten, Symbolen der Digitalisierung und einer transparenten Weltkugel im Zentrum.](/wp-content/uploads/2019/02/Themen_Header_Adobe-Stock_152613619-864x258.jpg)
Interoperabilität
Behördengänge für Bürgerinnen und Bürger einfacher machen
Behördengänge können oft sehr zeitaufwendig sein. Dank digitaler Lösungen lässt sich das beschleunigen. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales bietet hierfür eine übergreifende Lösung für ganz Deutschland im Auftrag des IT-Planungsrates an. Die derzeit unterschiedlichen Bürgerkonten von Bund und den Ländern werden dafür interoperabel verbunden. Voraussetzung sind klar definierte Regeln, wie die Systeme miteinander kommunizieren können. Der große Vorteil der Interoperabilität der Bürgerkonten: Die Bürgerinnen und Bürger müssen nur bei einem Bürgerkonto in Deutschland ihre Daten hinterlegen und können davon ausgehend mit Hilfe der Technik aus Bayern die Verwaltungsleistungen der anderen Bürgerkonten in ganz Deutschland nutzen.
Wie funktioniert das konkret?
Behörden benötigen einen sicheren Identitätsnachweis, um Verwaltungsleistungen online anbieten zu können. Im Freistaat Bayern gibt es hierfür das BayernPortal mit dem bayerischen Bürgerkonto, der sog. BayernID. Diese identifiziert die Bürgerinnen und Bürger und gibt die Daten mit deren Einwilligung sicher an einen Onlinedienst in einem anderen Bundesland weiter. Dies funktioniert ganz ohne erneute Registrierung, weil sich die Länder untereinander vertrauen. So ist es möglich, dass digitale Verwaltungssysteme deutschlandweit miteinander kommunizieren können. Für die Bürgerinnen und Bürger wird das zum Beispiel bei einem Umzug in ein anderes Bundesland relevant. Durch die Kooperation von Bund und den Ländern kann E-Government länderübergreifend aufgrund der vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales bereit gestellten Technologie genutzt werden – und alle Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Pressemitteilung
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